Die zahnärztliche Kontrolluntersuchung
Voraussetzung für die korrekte Diagnose einer Erkrankung ist die systematische Erhebung eines Befunds (Befundung) der Zähne, des Zahnhalteapparats und der Mundschleimhaut. Hierbei kommen unter anderem die folgenden Methoden zum Einsatz: Anamnese, Erhebung von Zahn- und Parodontalstatus, Röntgenbefund, Funktionsdiagnostik und Funktionsanalyse.
Anamnese
Ziel der sogenannten Allgemeinen Anamnese ist es, Allgemeinerkrankungen (Allergien, Herzerkrankungen, Diabetes usw.) sowie deren Auswirkungen auf die Zahngesundheit zu identifizieren, um die Risiken der zahnärztlichen Behandlung zu minimieren.
Die Erhebung erfolgt anhand eines Fragebogens, der vom Patienten ausgefüllt und unterschrieben wird. Ergänzt wird die Allgemeinen Anamnese durch die Spezielle Anamnese, im Rahmen derer der Patient Auskunft über seine Beschwerden und Wünsche erteilt (Zahnschmerzen, Zahnfleischbluten usw.).
Die Erhebung erfolgt anhand eines Fragebogens, der vom Patienten ausgefüllt und unterschrieben wird. Ergänzt wird die Allgemeinen Anamnese durch die Spezielle Anamnese, im Rahmen derer der Patient Auskunft über seine Beschwerden und Wünsche erteilt (Zahnschmerzen, Zahnfleischbluten usw.).
Zahnstatus
Bei der Erhebung und Dokumentation des Zahnstatus' werden die vorhandenen Zähne systematisch mit Spiegel, Sonde und Zahnseide untersucht. Hierbei wird festgestellt und dokumentiert, welche Zähne fehlen oder ersetzt wurden, ob behandlungsbedürftige kariöse Zahnflächen vorhanden sind, ob Zähne zerstört sind und extrahiert werden müssen, welche Zahnflächen bereits Füllungen oder Kronen aufweisen, ob Zähne gelockert sind, ob Zähne noch vital sind (Sensibilitätsprüfung), ob Zahnstein vorliegt usw.
Parodontalstatus
Bei der Erhebung und Dokumentation des Parodontalstatus' wird untersucht und dokumentiert, ob das Zahnfleisch gesund ist, welche Tiefe die Zahnfleischtaschen aufweisen, ob Zähne beweglich bzw. locker sind, ob ein Knochenabbau als Folge einer Parodontalerkrankung vorliegt, ob Entzündungen der Parodontien vorliegen usw.
Röntgenbefund
Ein Röntgenbefund ist erforderlich, wenn sich Approximalkontakte (Bereiche, in denen benachbarte Zähne sich berühren) aufgrund geschlossener Zahnreihen nicht endgültig beurteilen lassen.
Beim Röntgenbefund wird unterschieden zwischen Bissflügelaufnahmen, Orthopantomogrammen (OPGs) und Einzelaufnahmen der Zähne.
Das Röntgenbild unterstützt die Identifikation von Sekundärkaries, Konkrementen im Zahnzwischenraum, Randundichtigkeiten usw.
Beim Röntgenbefund wird unterschieden zwischen Bissflügelaufnahmen, Orthopantomogrammen (OPGs) und Einzelaufnahmen der Zähne.
Das Röntgenbild unterstützt die Identifikation von Sekundärkaries, Konkrementen im Zahnzwischenraum, Randundichtigkeiten usw.
Funktionsdiagnostik
Bei der Funktionsdiagnostik wird unter anderem die Okklusion, d.h. der Kontakt zwischen den Zähnen des Oberkiefers und des Unterkiefers, untersucht.
Bei der Funktionsanalyse werden Gipsmodelle der Kieferhälften angefertigt, um die Kaubewegungen des Patienten nachzuvollziehen und die Ursachen von Funktionsstörungen ermitteln zu können.
Bei der Funktionsanalyse werden Gipsmodelle der Kieferhälften angefertigt, um die Kaubewegungen des Patienten nachzuvollziehen und die Ursachen von Funktionsstörungen ermitteln zu können.